Beitragsordnung
Beschlossen durch Umlaufbeschluss vom 09.07.2012 am 24.7.2012
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet.
§ 2 Beitragshöhe
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr EUR 50,– für Erwachsene und EUR 25,– für Schüler und Studenten.
(2) Für die Gewährung des ermäßigten Mitgliedsbeitrages hat das Mitglied ab dem 18. Lebensjahr unaufgefordert einen Nachweis zu erbringen (Kopie des Schülerausweis/Studentenausweis).
(3) Erbringt das Mitglied bis zum Ende des Kalenderjahres keinen Nachweis wird, wenn falls am Anfang des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr überschritten ist der Beitrag für Erwachsene erhoben.
§ 3 Spenden
(1) Freiwillige Spenden können jederzeit vom Mitglied geleistet werden.
§ 4 Fälligkeit
(1) Der auf das Kalenderjahr bezogene Mitgliedsbeitrag wird erstmals bei Aufnahme der Beitrittserklärung in voller Höhe fällig.
(2) In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung im 1. Quartal des Kalenderjahres.
(3) Die Beitragspflicht endet mit dem Ende der Mitgliedschaft. Bei Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins werden bereits gezahlte Mitgliedsbeitrag nicht erstattet.
§ 5 Zahlungsmodus
(1) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich im Lastschriftverfahren.
(2) Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein schriftlich mitzuteilen.
(3) Kostenpflichtige Rückbuchungen im Lastschriftverfahren gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§ 6 Leistungsstörungen
(1) Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung mit dem Beitrag im Rückstand, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
(2) In Härtefällen kann der Vorstand die Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen.
§ 7 Spendenbescheinigung
(1) Das Mitglied erhält für die im Kalenderjahr gezahlten Mitgliedsbeiträge im ersten Quartal des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.
§ 8 Datenschutz
(1) Soweit im Rahmen der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.